VORSCHRIFTEN FÜR VERPACKTE ANLAGEPRODUKTE FÜR KLEINANLEGER UND VERSICHERUNGSANLAGEPRODUKTE, DIE EINEM ANLAGERISIKO UNTERLIEGEN (PRIIPS).
Die PRIIPs-Verordnung zielt darauf ab, die Lesbarkeit und Vergleichbarkeit von Anlageprodukten zu verbessern, indem sichergestellt wird, dass angemessene Informationen bereitgestellt werden, wenn Produkte an Kleinanleger verkauft werden.
Für jedes zugelassene Produkt müssen wesentliche Anlegerinformationen (wAI) erstellt werden, die vor dem Verkauf des Produkts an Privatanleger verfügbar sein müssen. Wenn ein PRIIP nicht an Privatanleger verkauft werden soll, müssen keine wesentlichen Anlegerinformationen erstellt werden. Die wesentlichen Anlegerinformationen bieten eine kurze Zusammenfassung des Produkts, die für einen Kleinanleger leicht verständlich sein sollten. Es enthält Antworten auf wichtige Fragen, die Kleinanleger zu Produkteigenschaften, Risiken und Kosten haben können. Die wesentlichen Anlegerinformationen stellen ein Dokument dar, das sich deutlich vom Marketingmaterial unterscheidet und in einer der Amtssprachen des Mitgliedstaats verfasst ist, in dem das Produkt vertrieben wird, oder in einer anderen von den zuständigen Behörden dieses Mitgliedstaats akzeptierten Sprache.
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